SCHWEISSEN & SCHNEIDEN: 
		Funken

Young Innovators

SCHWEISSEN & SCHNEIDEN: 
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die internationale Weltleitmesse SCHWEISSEN & SCHNEIDEN in das Programm zur „Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ aufgenommen.

Den Unternehmen wird hierdurch ermöglicht, Neuentwicklungen im Produktbereich, bei Verfahren und bei Dienstleistungen zu vermarkten, internationale Märkte zu erschließen und so ihr Wachstumspotenzial auszuschöpfen.

Gefördert werden:

  • 60% bei den ersten beiden Messebeteiligungen, der Eigenanteil beträgt 40%
  • 50% ab der dritten Beteiligung, der Eigenanteil beträgt 50%

Weitere Kosten für zusätzliche Leistungen sind nicht förderungsfähig.

Förderfähig sind:

  • kleinere Unternehmen, die unter 50 Mitarbeiter beschäftigen
  • maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme erwirtschaften und
  • jünger als zehn Jahre sind

Bewilligungsanträge zur Förderung richten interessierte Unternehmen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa. Detaillierte Informationen sind auch unter www.bafa.de abzurufen.

Das Angebot:

Die Kosten für einen Stand innerhalb der Gemeinschaftsfläche betragen
709 €/qm. In diesen Kosten sind dann folgende Leistungen enthalten:

  • Standmiete
  • Standbau
  • AUMA-Gebühr (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.)

Dazu kommen 9,500 €/qm Energie- und Umweltpauschale sowie einmalig 880,00 € Medienpauschale zzgl. Mehrwertsteuer.

Anmeldung

Schritt 1:
Bitte füllen Sie die Young Innovators Anmeldung zur SCHWEISSEN & SCHNEIDEN 2025 aus und senden uns diese per E-Mail .

Schritt 2:
Füllen Sie den digitalen Bewilligungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus.

Schritt 3:
Die Feststellung der Förderfähigkeit teilt Ihnen das BAFA per E-Mail mit. Erst dann ist die Anmeldung auf dem Gemeinschaftsstand wirksam.

Schritt 4:
Die Rechnungslegung erfolgt durch die MESSE ESSEN GmbH. Nach der Rechnungszahlung kann diese beim BAFA eingereicht werden (spätestens innerhalb von vier Wochen nach Messeende).

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